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11. Mai 2020

ERS/ATS-Spirometrie-Standard 2019 Teil 5

In unserer Vertiefungsreihe zum neu eingeführten Spirometrie-Standard geht es heute um den fünften von sechs Punkten:

1. Harmonisierung mit ISO 26782
2. Maximale Einatmung bei FVC-Manövern und EOFE-Kriterien
3. Neues Qualitätsbewertungssystem
4. Berichtsparameter
5. Neue Kriterien für langsame VC-Manöver und Ansprechen auf Bronchodilatatoren
6. Neue Usability-Richtlinien

Bis anhin sprach man in der Spirometrie jeweils von „Reversibilitätstests“. Der Begriff könnte allerdings irreführend sein. Um den Eindruck zu vermeiden, dass mit „Reversibilität“ eine vollständige Beseitigung der Atemwegsobstruktion gemeint sein könnte, wurde der Begriff im neuen Standard durch „bronchodilatatorische Ansprechbarkeitsprüfung“ („bronchodilator responsiveness testing“) ersetzt. Zudem schreibt die neue Norm für die Spirometrie-Software eine umfangreichere Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender während einer solchen bronchodilatatorischen Ansprechbarkeitsprüfung vor. So soll z.B. jeweils angegeben werden, wie viel Zeit seit dem letzten Vor-Manöver verstrichenen ist, und man soll eine Warnmeldung bekommen, wenn die verstrichene Zeit kürzer als die Wartezeit für den bronchodilatatorischen Effekt war.

Darüber hinaus gibt die Norm 2019 zusätzliche Orientierungshilfen für die Qualitätsbeurteilung beim langsamen VC-Manövern vor. Eine anfängliche Tidal-Atmung gilt beispielsweise dann als stabil, wenn sie mindestens drei Tidal-Atemzüge enthält, bei denen die Schwankungsrate des end-exspiratorischen Lungenvolumens jeweils innerhalb von 15% des Tidal-Volumens liegt. Manche Patientinnen und Patienten werden eine solch stabile Tidal-Atmung jedoch kaum erreichen können. In deren Fall soll der Test nach 10 Tidal-Atemzügen dennoch fortgesetzt werden, allerdings ohne Angabe des IC-Parameters, da dieser nicht mehr zuverlässig wäre.

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