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23. März 2020

ERS/ATS Spirometrie-Standard 2019 Teil 3

In unserer Vertiefungsreihe zum neu eingeführten Spirometrie-Standard geht es heute um den dritten von sechs Punkten:

1. Harmonisierung mit ISO 26782
2. Maximale Einatmung bei FVC-Manövern und EOFE-Kriterien
3. Neues Qualitätsbewertungssystem
4. Berichtsparameter
5. Neue Kriterien für langsame VC-Manöver und Ansprechen auf Bronchodilatatoren
6. Neue Usability-Richtlinien

Beim Thema Qualitätsbewertung gilt es zunächst festzuhalten, dass FVC und FEV1 getrennt voneinander ausgewertet werden. Die Qualitätskriterien für die beiden Messungen sind auch nicht dieselben. Mit der neuen Norm wird nun das angewendete Qualitätsbewertungssystem verfeinert: Der Begriff der Acceptability (Annehmbarkeit) wird durch denjenigen der Usability (Verwendbarkeit) erweitert.

Qualitätskriterien Acceptabilityund Usability

Die Qualitätskriterien für die Lungenfunktionsmessung bleiben gegenüber den ATS-Teststandards von 2017 weitgehend unverändert, mit Ausnahme einer Anpassung und einer Ergänzung. Die Kriterien für das Testende wurden modifiziert, und die Differenz zwischen FIVC und FVC wird als zusätzlicher Qualitätskontrollwert verwendet. Diese Themen wurden in Teil 2 dieser Reihe ausführlicher behandelt.

Damit gemessene FEV1- und FVC-Werte als akzeptabel (acceptable) gelten können, mussten bisher zwar nicht alle, aber doch die meisten Qualitätskriterien erfüllt sein. Mit dem neu eingeführten Standard können jedoch zahlreiche Messungen, die bislang durchgefallen wären, dennoch als klinisch wertvoll erkannt werden. In diesem Fall werden sie als verwertbar (usable) gekennzeichnet.

Die Einstufungsgrade: A, B, C, D, E, U und F

Die im Spirometrie-Standard 2019 festgelegte Definition für die Einstufungsgrade A – F deckt sich mit denjenigen des ATS-Standards 2017. Neu gibt es allerdings zwischen den Graden E und F den Grad U. Ein U bedeutet, dass von den Messungen zwar keine akzeptabel war, aber dennoch mindestens eine davon verwertbare Informationen enthält.

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